Sachbeschädigung

Sachbeschädigung
rechtswidrige Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache, wobei der  Versuch strafbar ist (§ 303 StGB). Die Verfolgung setzt die Stellung eines Strafantrags voraus, es sei denn, die Strafverfolgungsbehörde (Staatsanwaltschaft) hält wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten.
- Spezielle Tatbestände:  Computersabotage,  Datenveränderung.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Sachbeschädigung — Sachbeschädigung, die vorsätzliche oder fahrlässige, gegen den Willen des Eigentümers verübte Beschädigung oder Zerstörung einer in fremdem Eigentum stehenden Sache durch eine rechtswidrige, die Brauchbarkeit der Sache beeinträchtigende oder… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Sachbeschädigung — (Beschädigung fremden Eigentums), im allgemeinen jede widerrechtliche Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache. Abgesehen von der privatrechtlichen Erstattungspflicht, kann eine S. auch kriminell strafbar sein, nämlich dann, wenn sie… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Sachbeschädigung — Sachbeschädigung, vorsätzliche und rechtswidrige Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache, nach dem Deutschen Strafgesetzbuch (§ 303) auf Antrag des Verletzten mit Geld oder Gefängnis bis zu 2 Jahren bestraft …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Sachbeschädigung — Sachbeschädigung,die:⇨Beschädigung(2) …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Sachbeschädigung — Eingeschlagene Schaufensterscheibe ohne Vorliegen eines Eigentumsdeliktes Sachbeschädigung ist ein Vergehen, bei dem die vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache unter Strafe steht. Inhaltsverzeichnis …   Deutsch Wikipedia

  • Sachbeschädigung — Sạch|be|schä|di|gung 〈f. 20〉 vorsätzl., rechtswidrige Beschädigung od. Zerstörung einer fremden Sache * * * Sạch|be|schä|di|gung, die (Rechtsspr.): vorsätzliche Beschädigung od. Zerstörung fremden Eigentums od. öffentlicher Einrichtungen. * * * …   Universal-Lexikon

  • Sachbeschädigung — die Sachbeschädigung, en (Aufbaustufe) vorsätzliche Zerstörung fremden Eigentums Beispiel: Die Anklage lautete auf schwere Sachbeschädigung und Diebstahl …   Extremes Deutsch

  • Sachbeschädigung — Sạch·be·schä·di·gung die; Jur; das absichtliche Zerstören von Dingen, die einer anderen Person gehören …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Sachbeschädigung — Sạch|be|schä|di|gung …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Graffiti-Bekämpfungsgesetz — Basisdaten Titel: Neununddreißigstes Strafrechtsänderungs gesetz – §§ 303, 304 StGB Abkürzung: 39. StrÄndG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie …   Deutsch Wikipedia

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